Geschäftsbedingungen

Sie können unsere Bedingungen und Konditionen hier als .pdf Datei herunterladen.

Definition

Das Wort «schriftlich» bedeutet im Zusammenhang dieser AGB ein Brief in Papierform oder eine E-Mail mit oder ohne Anhang. Ein Brief kann in elektronischer Form an eine E-Mail angehängt werden und gilt dann als empfangen, wenn der Empfänger dessen Erhalt schriftlich bestätigt hat.

1.Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte mit unseren Vertragspartnern.

Vertragspartner, die ein Produkt von Bitcontrol kaufen oder eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, anerkennen damit diese AGB, sofern sie nicht ausdrücklich mitteilen, dass sie andere Regelungen wünschen.

Regelungen und Bedingungen, die von diesen AGB abweichen, werden zwischen Bitcontrol und dem betreffenden Vertragspartner schriftlich vereinbart.

Wenn beide Parteien AGB anwenden wollen, gelten die übereinstimmenden Punkte. Über die abweichenden Punkte wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen, es sei denn, es handle sich um unwesentliche Vertragsbestandteile.

Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden.

Im Übrigen gelten die schweizerischen Bestimmungen des Obligationenrechts über den Kaufvertrag (OR Art. 184 ff), sowie die anderen anwendbaren schweizerischen Gesetze und Verordnungen.

2.Dienstleistungen

Ein Dienstleistungsvertrag beginnt und endet zum individuell vereinbarten Zeitpunkt.

Bitcontrol rechnet Dienstleistungen monatlich ab. Dabei wird die aufgewendete Zeit und allfällig benötigtes Material zur Erfüllung der Leistung transparent und detailliert aufgelistet. Beanstandungen zur Abrechnung müssen vom Vertragspartner innert zehn Arbeitstagen nach Erhalt bei Bitcontrol eintreffen, ansonsten verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung des Rechnungsbetrages.

Ein Dienstleistungsvertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich gilt eine Frist von vier Wochen zum nächsten Monatsende.

Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn der Vertragspartner mit zwei aufeinanderfolgenden, fälligen Zahlungen in Verzug ist und diese nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet.

3.Offerten

Schriftliche Offerten seitens Bitcontrol gelten als verbindlich und haben, sofern nichts anderes vermerkt, eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen.

Verlangt der Vertragspartner nach Abschluss eines Vertrages Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die nicht in der Offerte enthalten sind, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.

Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit.

Alle mit der Offerte abgegebenen Unterlagen und Muster bleiben Eigentum von Bitcontrol.

Ohne Einwilligung von Bitcontrol darf Dritten keine Einsicht in die Angebotsunterlagen gewährt werden.

4.Vertragsabschluss

Aufträge bedürfen der schriftlichen Form.

Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

Sofern kein Vertrag mit Vorauszahlung vorliegt, wird Bitcontrol nach Erhalt des Auftrags und dessen Annahme dem Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung zusenden.

Falls ein Vertrag die Klausel zur Vorauszahlung beinhaltet, so gilt der Vertrag erst als abgeschlossen, wenn Bitcontrol dem Vertragspartner eine Auftragsbestätigung zugestellt hat. Diese wird erst dann zugestellt, wenn Bitcontrol den Auftrag annimmt und der Vertragspartner nach Erteilung des Auftrags die Zahlung über den im Auftrag vereinbarten Betrag getätigt hat.

Sollte der Vertrag nicht zustande kommen, wird Bitcontrol dem Vertragspartner allfällige im Voraus bezahlte Beträge vollumfänglich rückerstatten.

5.Liefertermine

Es gelten die von uns in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermine.

Schadenersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferterminen sind ausgeschlossen.

6.Lieferung

Nutzen und Gefahr gehen spätestens beim Versand beziehungsweise bei der Übergabe der Arbeitsleistung durch Bitcontrol auf den Besteller über.

Bei Teillieferungen kommt der Kunde nur für die Kosten der Erstlieferung auf, die restlichen Lieferkosten werden von Bitcontrol übernommen.

In allen anderen Fällen werden dem Vertragspartner die Lieferkosten in Rechnung gestellt.

Wird der Versand oder die Übergabe verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, die Bitcontrol nicht zu vertreten hat, so wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert. In diesem Fall geht die Gefahr ab dem Tag der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

Für Lieferungen innerhalb der Schweiz gilt EXW, Incoterms 2020. Für grenzüberschreitende Lieferungen gilt FCA (Bitcontrol, CH-5605 Dottikon), Incoterms 2020.

7.Rücksendungen

Für Rücksendungen aller Art und aus jeglichen Gründen übernimmt der Vertragspartner die Transportkosten.

Bei Garantiefällen trägt Bitcontrol die Kosten für die Sendung des reparierten oder ersetzten Gutes an den Vertragspartner. Bei Retouren aufgrund der Lieferung von falschen Produkten (Fehllieferung) übernimmt Bitcontrol die Kosten für eine erneute Sendung. Diese wird erst ausgelöst, nachdem die Fehllieferung bei Bitcontrol eingetroffen ist.

Die in einer Fehllieferung enthaltenen Produkte müssen neu und originalverpackt zurückgeschickt werden, ansonsten behält sich Bitcontrol das Recht vor, die Produkte zu verrechnen und sie dem Vertragspartner erneut zuzustellen.

Das Risiko für Beschädigung oder Verlust des Gutes während eines Transportes von oder zu Bitcontrol trägt in allen Fällen der Vertragspartner.

8.Preise

Unsere Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart wurde, in Schweizer Franken, netto, ab Werk, ohne Verpackung und ohne Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle und dergleichen. Alle Kosten dieser Art trägt der Vertragspartner.

9.Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen sind ohne jeglichen Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Für Lieferungen ins Ausland besteht Bitcontrol grundsätzlich auf Vorauszahlung.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt.

Sollten die angegebenen Zahlungstermine nicht eingehalten werden, so behalten wir uns vor, einen angemessenen Verzugszins und Mahngebühren zu berechnen.

10.Gewährleistung

Bitcontrol übernimmt für erbrachte Leistungen eine Gewährleistung von 24 Monaten.

Wir verpflichten uns, alle Teile, Komponenten und Produkte einschliesslich deren Software, die nachweisbar infolge mangelnder Ausführung unserer Leistungen schadhaft oder unbrauchbar sind, so rasch wie möglich auszubessern oder zu ersetzen.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind alle Schäden, die auf Abnutzung, Alterung, falsche Pflege oder Verwendung oder auf sonstige nicht mit uns in Zusammenhang stehende Ursachen zurückzuführen sind.

11.Datenschutz

Sämtliche Daten und Informationen, die Bitcontrol von ihren Vertragspartnern erhält, gelten als vertraulich und werden nicht an Dritte weiter gegeben. Dabei ist es unerheblich, in welcher Form und über welches Medium Bitcontrol die Daten erhalten hat.

Bitcontrol verpflichtet sich, sämtliche Daten zeitgemäss unter Verschluss zu halten und zu schützen.

Die Vertragspartner können jederzeit in schriftlicher Form die Herausgabe oder Löschung ihrer Daten, oder Teilen davon, verlangen.

Bitcontrol kann nicht haftbar gemacht werden für Schäden, die durch kriminelle Energien entstehen, wie zum Beispiel Einbruch-Diebstahl oder Hackerangriffe.

Für Daten, welche im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Webseite anfallen, verweisen wir auf die Datenschutzerklärung dieser Webseite.

12.Vertraulichkeit

Die Mitarbeiter von Bitcontrol verpflichten sich zu Verschwiegenheit in Bezug auf vergangene, laufende wie zukünftige Geschäfte und Projekte mit Vertragspartnern. Dies gilt nicht nur für Projekt- und Produktinformationen, sondern auch für Personendaten wie zum Beispiel Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern von Mitarbeitern unserer Vertragspartner.

Eine zusätzlich schriftliche Stillschweige-Vereinbarung über laufende Geschäfte und Projekte ist in der Regel unnötig, aber Bitcontrol wird einer solchen Vereinbarung zustimmen, sofern sie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widerspricht.

13.Haftung

Eine Haftung für Schäden jeglicher Art durch die Nutzung unserer Produkte oder durch die Resultate unserer Dienstleistungen ist ausgeschlossen.

14.Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz von Bitcontrol.

15.Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für den Vertragspartner und Bitcontrol ist CH-5620 Bremgarten. Bitcontrol ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner an dessen Sitz zu belangen. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen) über Verträge über den nationalen Warenverkauf werden wegbedungen.

16.Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig sein oder werden, oder sollte eine Lücke bestehen, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.